Grundsteuerreform

Grundsteuer 2025

Keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

Aufgrund der ab Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, als erfüllende Verwaltung der Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Haben Sie dem Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.


Aktueller Sachstand zur Grundsteuerreform

Die eingereichten Eigentümererklärungen für Ihre Immobilie (Grundstück mit oder ohne Gebäude) wurden und werden durch das zuständige Finanzamt bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung unverändert zum Stichtag 01.01.2022. Änderungen nach diesem Stichtag werden noch nicht berücksichtigt, werden aber zeitnah erwartet. Das Ergebnis dieser Bewertung ist der Grundsteuer-Messbescheid Ihres zuständigen Finanzamtes. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass sich der im Messbescheid ausgewiesene Messbetrag Ihrer Immobilie gegenüber Ihrem bisherigen Wert erhöht hat. Dies ist unter anderem die Folge der stetig gestiegenen Bodenrichtwerte (der/des Grundstückes) gegenüber Ihrer bisherigen Immobilienbewertung.

Für die Erhebung der Grundsteuer legt die Gemeinde einen Hebesatz fest, mit welchem der Messbetrag multipliziert (mal genommen) wird. Das Ergebnis ist die zu entrichtende Grundsteuer für ein Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.).

Nach gegenwärtigen Stand ist der Großteil der Immobilien im Gemeindegebiet bewertet und durch das Finanzamt beschieden. Allerdings kann und wird die Gemeinde erst dann über eine Hebesatzanpassung bestimmen, wenn wirklich alle Immobilien im Gemeindegebiet bewertet wurden, da erst dann der Gemeindemessbetrag ermittelt werden kann. Dieser Tatbestand wird erst für das letzte Quartal in diesem Jahr (2024) erwartet und erst dann kann eine gemeindliche Entscheidung gefällt werden.

 

 

 

 

 

 

Der Messbetrag hat sich zwar um den Faktor 1,5 erhöht, durch die Anpassung des Hebesatzes reduziert sich die Grundsteuererhöhung aber auf den Faktor 1,35. Somit ergibt sich eine Grundsteuererhöhung um 35 Prozent bzw. um rund 11,67€ je Monat.

Diese Grundsteuererhöhung spiegelt durchaus die Verkehrswertveränderung der Immobilie wider.

Weiterer Ausblick
Ihren Grundsteuerbescheid ab dem Kalenderjahr 2025 werden Sie nach jetzigem Stand im Laufe des ersten Quartals 2025 erhalten. Abweichungen dazu sind bei Eigentumswechseln zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2024 möglich.

Ausführlichere Informationen finden Sie weiterhin unter folgender Internetadresse des Freistaates Sachsen: http://www.grundsteuer.sachsen.de/

Über weitere Entwicklung halten wir Sie an dieser Stelle sowie auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes unter https://www.weisserschoeps-neisse.de/grundsteuerreform/ auf dem Laufenden.

Wir bitten daher im Sinne der ungehemmten Weiterverarbeitung aller Steuerdaten von weiteren Nachfragen abzusehen und bedanken uns für Ihr umsichtiges Verständnis.


Mitteilung zur zukünftigen Höhe der Grundsteuer ab 2025 in den Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal

Nach und nach ergehen die neuen Messbetragsbescheide der Finanzämter für die Grundsteuer (Grundsteuer A sowie Grundsteuer B) ab 2025. Die Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden. Wir bitten bis dahin um Geduld und von Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe abzusehen.


Hotline Finanzamt

Standort Rufnummer
Görlitz 03581 8755555
Löbau 03585 455567