Eltern müssen im April keine Elternbeiträge zahlen

Folgende einheitlicher Vorgehensweise wird festgelegt: 

  1. Der Elternbeitrag für den Monat März wird nicht zurückerstattet/gezahlt.
  2. Der Elternbeitrag für den Monat April wird nicht eingezogen bzw. ist nicht zu überweisen.
  3. Für die Notbetreuung wird kein Elternbeitrag erhoben.
  4. Die weitere Vorgehensweise wird in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen bis Ende April abgestimmt.

Begründung