Folgende einheitlicher Vorgehensweise wird festgelegt:
- Der Elternbeitrag für den Monat März wird nicht zurückerstattet/gezahlt.
- Der Elternbeitrag für den Monat April wird nicht eingezogen bzw. ist nicht zu überweisen.
- Für die Notbetreuung wird kein Elternbeitrag erhoben.
- Die weitere Vorgehensweise wird in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen bis Ende April abgestimmt.