Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Bitte beachten Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen, dass Sie zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Ausführliche Informationen -> Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse_Gemeinden 2025